Der Umfang der Lehrverpflichtung einer oder eines Dozierenden wird als Deputat bezeichnet. Das Deputat wird in Semesterwochenstunden gemessen und beinhaltet die Präsenzzeit der Dozierenden in den Lehrveranstaltungen ohne vorbereitende oder nachbereitende Tätigkeiten. Die effektive Höhe des Deputats ist je nach Anstellungsverhältnis an der Universität St.Gallen festgelegt. Grundsätzlich ist die Höhe für alle Dozierenden mit derselben Anstellung und demselben Beschäftigungsgrad gleich hoch. Bei einer 100-Prozent-Anstellung sind dies:
- Ordinarien: 8 Semesterwochenstunden
- Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren während der Habilitationsphase: 6 Semesterwochenstunden
- Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren nach der Habilitationsphase: 8 Semesterwochenstunden
- Ständige Dozierende mit einem Schwergewicht in der Lehre: 12 Semesterwochenstunden
- Übrige Ständige Dozierende: 8 Semesterwochenstunden
Grundsätzlich werden auf allen Stufen die durchgeführten Lehrveranstaltungen in vollem Umfang ans Deputat angerechnet. Auf Doktoratsstufe dürfen jedoch maximal 3 Semesterwochenstunden pro Jahr gehalten werden. Halten Dozierende auf Bachelor- oder Master-Stufe zusammen eine Vorlesung, wird diese Lehrveranstaltung diesen Dozierenden anteilsmässig angerechnet. Eine Ausnahme bilden Lehrveranstaltungen mit einem interdisziplinären Charakter. Interdisziplinär ist eine Vorlesung, wenn sie von Dozierenden aus mindestens zwei Schools durchgeführt wird.
Die Dozierenden sind für die Einhaltung ihrer Deputate selbstständig verantwortlich. Es steht ihnen frei, mehr Semesterwochenstunden zu leisten. Dann spricht man von einem Überdeputat. Dozierende haben die Aufgabe, allfällige Überdeputate rechtzeitig abzubauen, denn es besteht kein Anspruch auf Entschädigung von Überdeputaten. Pro Semester können Dozierende mit einem Überdeputat maximal die Hälfte ihres Deputatspensums abbauen. Ein Unterdeputat haben Dozierende, wenn sie nicht die geforderte Anzahl Semesterwochenstunden halten.
Erfüllt eine Dozentin oder ein Dozent Aufgaben in der Selbstverwaltung, beispielweise die Übernahme der Funktion als Prorektorin oder Prorektor, die Leitung einer School oder eines Programms, kann dies ans Deputat angerechnet werden.