Die Zahl der Studienplätze für ausländische Bewerbende ist gesetzlich begrenzt. Da die Zahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, werden ausländische Studienbewerbende mit anerkannter internationaler Vorbildung über ein Auswahlverfahren an die Universität St.Gallen zugelassen.
Die Bewerbenden mit den besten Bewertungen in diesem Auswahlverfahren werden zum Studium zugelassen. Ihre Schulnoten (z.B. Abiturnoten) werden in diesem Verfahren nicht berücksichtigt.
Sie müssen das HSG Auswahlverfahren in der Sprache ablegen, die Sie als Unterrichtssprache für das erste Studienjahr (Assessmentjahr) gewählt haben.
Schweizer oder Liechtensteinische Staatsbürger und Bewerbende mit einer Schweizer Niederlassungsbewilligung C werden nicht über das Auswahlverfahren, sondern direkt zum Studium zugelassen, sofern sie über einen anerkannten internationalen Vorbildungsausweis verfügen.